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Der Umzug der fünften antikapitalistischen Tanz-Demo „Eine andere Welt ist möglich“ vom 2.5.2015 verlief wie in den Vorjahren störungsfrei und ohne Zwischenfälle, was auch die Polizei bestätigte. Nach einer Rede auf dem Bahnhofplatz, wollten sich die DemonstrantInnen via Seebrücke zum Pavillon aufmachen, wo wie gewohnt Konzerte stattfinden sollten. Nach dem Verlassen der Seebrücke, stiessen mehrere PolizistInnen in Vollmontur und ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Demo-Leitung in den Umzug und griffen sich wahllos vier Leute heraus.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft erklärte, die Polizei habe vier Personen verhaftet, die vermummt waren und dabei Pyrotechnik abgebrannt haben sollen. ( http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/lu/luzern/Polizei-hat-vier-Demonstranten-festgenommen;art92,527204) Der Wahrheitsgehalt dieser Aussage wird schon durch die Verhaftung einer Demo-Sanitäterin wiederlegt, die gar nie angezeigt wurde, da nicht der geringste strafrechtliche Vorwurf nachgewiesen werden konnte. Zwei der Verhafteten wurden durch einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft u.a. wegen „Hinderung einer Amtshandlung“ und „Gewalt und Drohung gegen Beamte“ verurteilt. Die beiden Personen, bei welchen nach der Verhaftung unnötigerweise auch noch ein DNA-Abstrich gemacht wurde, fochten das Urteil an und liessen den Fall vom Bezirksgericht prüfen. Dieses kam zum Schluss, dass sich die Beschuldigten nichts hatten zuschulden kommen lassen und sprach sie frei. Im Fall der angeblichen „Hinderung einer Amtshandlung“, verlangte die Staatsanwaltschaft eine Urteilsbegründung vom Bezirksgericht. Nun wurde auch dieser Freispruch rechtskräftig.
Die OrganisatorInnen, viele Teilnehmende des Umzugs, wozu auch viele Kinder und ältere Personen gehörten, so wie das Anti-Rep Luzern, waren und sind von diesem unnötigen und völlig übermotivierten Angriff total überrascht und schockiert, und verurteilen diesen aufs Schärfste. Der Angriff hat gezeigt, dass die Luzerner Polizei die direkte Konfrontation sucht und auch vor Gewalt gegen unbeteiligte nicht Halt macht. Die getätigten Verhaftungen dienten lediglich der Legitimierung des Einsatzes. Es wurden Personen verhaftet, die nicht einmal die von der Staatsanwaltschaft behaupteten Verfehlungen begangen hatten. Hingegen kam es schon häufiger vor, dass Anti-Kapitalismus oder Pro-Flüchtlings Demonstrationen von Rechtsextremen provoziert oder sogar angegriffen wurden. In den seltensten Fällen war die Polizei zur Stelle, um diese von den bewilligten Umzügen fernzuhalten. Meistens war es dem internen Ordnungsdienst zu verdanken, dass diese Situationen entschärft werden konnten. Das Vorgehen der Polizei am 2. Mai 2015 hatte bloss zum Ziel, systemkritische Personen zu kriminalisieren und durch die entstandene Einschüchterung dafür zu sorgen, dass sich in Zukunft die Leute nicht mehr trauen, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Sobald sich das Verständnis von Demokratie nicht mehr bloss auf Wahlen und Abstimmungen beschränkt, wird versucht, dieses zu entpolitisieren. Ein gutes Beispiel dafür ist das neue Polizeigesetz in Luzern, welches Demonstrationen aufgrund der möglichen Kostenüberwälzung auf die OrganisatorInnen oder mögliche Verhaftete schon im Vornherein drastisch erschwert. ( http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/lu/luzern/Beschwerde-beim-Bundesgericht-gegen-Luzerner-Polizeigesetz;art92,603573) Deshalb wird es wohl auch in Zukunft so aussehen, dass bewilligte und friedliche Umzüge von der Polizei angegriffen werden und die Kosten für den Einsatz auch noch auf die Angegriffenen abgewälzt werden. Umstände, die einer Demokratie nicht würdig sind - genauso wenig, wie die willkürlichen Verhaftungen und die anschliessenden erkennungsdienstlichen Massnahmen am 2. Mai letzten Jahres.
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