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In der UN-Charta wird das Prinzip der Unschuldsvermutung festgehalten (Art. 11.1): „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäss dem Gesetz nachgewiesen ist.“
In vielen modernen Staaten geniessen Menschen, die eines Strafvergehens angeschuldigt werden, dieses Recht. Auch in Österreich – so hätte mensch zumindest gedacht. Nun zeigt das Schicksal einiger Tierrechtsaktivist_innen mit aller Deutlichkeit, dass die österreichische Polizei nicht davon zurückschreckt, sich über Menschenrechte hinwegzusetzen, wenn es um das Zerschlagen politisch unpopulärer Organisationen oder Gruppen geht.
Am frühen Morgen des 21. Mai brachen vermummte Polizist_innen Türen von Tierrechts- und Tierschutzaktivist_innen ein, stürmten insgesamt 24 Wohnungen, Häuser und Büros und hielten den verschlafenen und verwirrten Betroffenen Pistolen ins Gesicht. Nachdem die verschreckten Menschen in Handschellen gelegt wurden, folgten stundenlange Hausdurchsuchungen, deren Folge Dreck und Chaos war.
Bei den Razzias wurde sämtliches Kampagnen-Material verschiedener Tierrechts- und Tierschutzorganisationen beschlagnahmt. Das ganze elektronische Equipment (Computer, Handys, Kameras, Speicherkarten &c), sämtliches Adressmaterial und praktisch jedes Werkzeug für die Kampagnenführung wurde mitgenommen. Da die für die Prüfung zuständige Einheit zur Zeit überlastet ist, könne das Material voraussichtlich erst im nächsten Jahr untersucht werden, heisst es von zuständiger Stelle. Die Organisationen wurden damit praktisch ihrer ganzen Handlungsfähigkeit beraubt.
Insgesamt wurden 14 Personen verhaftet. Es bestehen soweit keine konkreten Anschuldigungen gegen die eingesperrten Aktivist_innen. Sie wissen nicht, wofür sie persönlich angeklagt werden, da nur Vorwürfe gegen die Tierrechtsbewegung allgemein vorliegen. Die Verhafteten werden gemäss Art. 278a angeschuldet, eine „kriminelle Organisation“ zu bilden. Sie werden festgehalten, weil Verdunkelungsgefahr bestehe und es möglich sei, dass die Betroffenen Verbrechen begehen. Diese „Gründe“ stehen in krassem Gegensatz zum Prinzip der Unschuldsvermutung. Der Rückgriff auf eine „kriminelle Organisation“ ist ein willkürliches Konstrukt, um die Gefangenen für sämtliche ungelösten Fälle gegen Tierausbeutungsunternehmen verantwortlich zu machen. Die Anschuldigungen basieren auf keinen Beweisen – im Gegenteil: die Polizei erhofft sich offenbar, mittels der Durchsuchungen zu dem erhofften Beweismaterial zu kommen.
Die Taten der Autoritäten waren jenseits aller Verhältnismässigkeit. Es ist zu vermuten, dass diese krasse polizeiliche Intervention politisch motiviert war: Unpopuläre politische Aktionen werden kriminalisiert und verunmöglicht. Diese Repression soll klarstellen, dass sich Widerstand nicht lohnt und es ist davon auszugehen, dass in Zukunft auch andere Formen des Widerstandes und des Aktivismus von solchen unverhältnismässigen und massiven Aktionen betroffen werden.
Nun gilt es, Zusammenhalt und Solidarität über die Tierrechtsszene hinaus zu demonstrieren: Egal ob du vegan, antifaschistisch, antisexistisch, gegen Überwachung, Atomenergie oder Polizeigewalt bist: Nur einige sind betroffen, gemeint sind wir alle! Beteiligt euch am internationalen Soli-Tag für die gefangenen Tierrechtler_innen in Österreich und zeigt, dass Solidarität keine Grenzen kennt! Animal Liberation! Human Liberation!
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Die Unschuldsvermutung bezieht sich also auf die juristische wie öffentliche Verurteilung eines mutmasslichen Täters, aber nicht auf die Eröffnung eines Verfahrens und entsprechende Untersuchungsmethoden. Welche halt ein Untersuchungsrichter bei begründeten Verdachtsmomenten anordnen bzw. zulassen kann. Ein Verfahren bedeutet aber noch keine Verurteilung und damit auch keine Verletzung der Unschuldsvermutung.
Ob und wenn ja was für Verdachtsmomente und allfällige Belege dafür vorhanden waren, die zu der Aktion geführt haben, lässt sich aus der Distanz kaum beurteilen. Dass diese hinreichend waren ist aber wohl fraglich, ebenso dürften die Methoden angesichts der angeblichen "Kriminellen" reichlich übertrieben sein. Ändert aber trotzdem nichts daran, dass die Argumentation des Vorwurfs hier in sich so nicht korrekt ist..;)