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Beispiel 1: "Ein Pädophiler, der sich an ein Mädchen herangemacht hat, wird von der Stadtpolizei bereits Stunden später wieder freigelassen. Seither schieben sich Polizei und Justiz gegenseitig die Schuld zu. Der Fall hatte im letzten November im Quartier Seebach für Angst und Schrecken gesorgt. Der Pädophile verfolgte im Schulhaus Heumatt ein achtjähriges Mädchen bis auf die Toilette, berührte es am Bauch und versuchte ihm unters T-Shirt zu greifen. Die bedrängte Zweitklässlerin schrie und alarmierte dadurch eine Lehrerin. Dem Mann gelang die Flucht."
Ausnahmsweise setzt die Polizei nicht mit Gewalt und teilweise ausserhalb jeglicher gesetzlicher Fristen ihre Haft durch. Und schon gibts Ärger.
Polizei: "Der Bundesrat hatte Anfang März entschieden, dass maximal 600 ausländische Polizisten zur gleichen Zeit in der Schweiz zum Einsatz kommen können, wie Martin Bühler, Sprecher des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), auf Anfrage sagte. Die von Deutschland genannte Zahl von 850 Polizisten beziehe sich auf gesamte Dauer der EURO, da die Beamten nach einer Weile abgelöst würden."
Ah, nur 600. Plus einige tausend Soldaten, Zivilschützer, etc.
Hier ein Beispiel aus dem Tages-Anzeiger (Online am 8.April), wie die Polizei Gewalt gegen einen Selbstmörder anwendet. "Der Dekan des Gymnasiums Beaulieu alarmierte die Polizei, weil ein Schüler damit gedroht hatte, sich mit einer Faustfeuerwaffe in einer Garage in Lausanne das Leben zu nehmen. Sofort begaben sich Polizisten in Uniform und in zivil zur Garage und zum Gymnasium. Der Schüler wurde nicht in der Garage, sondern im Gymnasium entdeckt. Sechs Polizisten näherten sich unauffällig dem Jugendlichen, der sich in der Nähe des Sekretariats aufhielt. Es gelang ihnen nach einigen Minuten, ihn zu überwältigen. Es sei jedoch nicht bekannt, was der Gymnasiast vorgehabt habe. Der 20-Jährige wurde verhaftet, die Zeugen des Vorfalls werden psychologisch betreut. Der Untersuchungsrichter eröffnete eine Untersuchung. Der Schüler habe niemanden direkt bedroht. Eine Verhaftung ohne Gewalt sei jedoch nicht möglich gewesen."
Fassen wir diese Meldung zusammen: Schüler droht mit Selbstmord und hat Waffen dabei. Er bedroht aber niemanden und plant also keinen Amoklauf. Er hat auch niemanden bedroht. Dennoch wendet die Polizei GEWALT an und zwar so brutal, dass ZEUGEN DER VERHAFTUNG psychologisch betreut werden müssen!
Der ReGIERungsrat d Kt ZH überschreitet mal wieder vorsätzlich und in diktatorischer Absicht seine Kompetenzen: "Die Regelung, wie der Polizeigewahrsam gerichtlich überprüft wird, verstösst gegen die kantonale und gegen die Bundesverfassung. Der Regierungsrat sei nicht befugt, auf der Basis einer blossen Verordnung die allgemeinen Bestimmungen der Verwaltungsrechtspflege und des Gerichtsverfassungsgesetzes zu umgehen. Für die Regelung brauche es ein formelles Gesetz." Statt also ein Gesetz zu schaffen, hat er urzerhand (eine sehr einfach beschliessbare) Verordnung bestimmt.
Das ist übrigens einer der 10% wo das Bundesgericht einer Beschwerde recht gibt. In 90 % werden Beschwerden vom Bundesgericht abgewiesen.
In Bern (Meldung vom 2.April) werden Teilnehmer der friedlichen Kundgebung (auch Organisatoren) vom letzten Oktober gegen die SVP gebüsst, obwohl sie damit nichts zu tun hatten: "02. April 2008, 14:02 Demonstranten gehen vor Gericht Nach den Ausschreitungen am Rande der SVP-Wahlveranstaltung vom vergangenen Oktober in Bern lassen es vier Demonstranten auf einen Prozess ankommen.
Die vier sind mit 300 Franken wegen Widerhandlung gegen das Kundgebungsreglement der Stadt Bern gebüsst worden. Sie erhoben aber Einspruch dagegen und hielten auch an den gestrigen Einspracheverhandlungen daran fest, wie der Pressesprecher des Gerichts auf Anfrage sagte. So kommt es nun zu einem Prozess. Der Termin ist noch nicht bekannt. Einspracheverhandlungen mit einer fünften Person sind für kommende Woche angesetzt. (nsn/ap)"
Polizisten entscheiden willkürlich über Busse/nicht-Busse (selber schon erlebt): "Ein Assistenzpolizist liess eine Lenkerin ziehen, obwohl sie eine Sicherheitslinie überfahren hatte. Begünstigung? Nein, hat heute der Einzelrichter entschieden." Es sei eine Ermessens-Sache, zudem sei der Polizist von seiner Kollegin getrennt gewesen, da habe sich sein Macho-Beschützer-Instikt durchgesetzt,... er ging zu ihr nachschauen und liess eine fehlbare Lenkerin ziehen.
Wenn die Justiz erstmal jemanden einer Tat verdächtigt, wird nur noch BElastendes und kein ENTlastendes Material geprüft, und mit allen Mitteln dahingehend weiter ermittelt und Druck ausgeübt, um die Anklage und sei sie noch so absurd, weiter verfolgen zu können. Dies habe ich selber auch schon mehrmals erlebt. Beispiel aus der tagi-online-Ausgabe vo 28.März: "Im «Angel Place» an der Zürcher Langstrasse war am 28. März 2004 die Hölle los. 300 Polizisten stürmten das Clublokal der hiesigen Hells Angels und nahmen die Anwesenden fest. Begleitet wurde das Spektakel von einem Journalistentross, der dokumentieren sollte: Schaut her, den Bundesstrafverfolgern ein Coup gelungen!
Seither laufen Ermittlungen gegen 17 Höllenengel, Mit jedem Monat, um den sich das Verfahren weiter in die Länge zieht, wird der Druck grösser, endlich Resultate zu liefern. Nach Informationen des «Tages-Anzeiger» setzt Bundesanwalt Erwin Beyeler alle Hebel in Bewegung, um den drohenden Flop abzuwenden. Er habe vor, sagen Insider – koste es, was es wolle – die Hells Angels wegen organisierter Kriminalität (OK) anklagen zu können. «Beyeler setzt enormen Druck auf», bestätigt ein Mitglied der Bundesanwaltschaft, «etwas anderes als eine Anklage wegen organisierter Kriminalität darf es nicht geben. Man will nicht wahrhaben, dass der Fall viel kleiner ist, als man sich ihn erträumt hat.» " Wahnsinn, wenn dies Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft selber bestätigen.
Stellt euch nur mal vor, in Verfahren gegen Polizisten würde genau so gnadenlos vorgengangen.
200 Schüler haben in Affoltern am Albis am letzten Freitag (4.April) den Unterricht geschwänzt und gegen die Gewalt im Schulhaus Ennetgraben demonstriert. Sie fühlen sich von den Lehrern allein gelassen – und haben Angst. Dies weil eine Schülerin von einer Mitschülerin mit einem Messer bedroht wurde.
Komisch, als ich 1996 in der Stiftung Albisbrunn in Hausen am Albis von einem Schüler miteinem Messer bedroht wurde, haben mir die Lehrer auch nicht geholfen. Nur dass die anderen Schüler ebenfalls gegen mich waren.
Noch eine gute Nachrichten: Der Rechtsradikale Kommandant der zürcher Kapo, Peter Grütter, tritt per ende Jahr ab. (Seine rechtsradikale Gesinnung habe ich am Eigenen Leibe erfahren, als er massive Lügen erfand bzw vom Herrn von Burg, Kriminaldienstkreis 2, der ebenfalls Nazi-gesinnt ist, übernahm, um Beschwerden von mir ungeprüft abzuweisen.
Die Stadtpolizei Zürich wird an der Fussball-EM fünf Meter lange Drohnen der Schweizer Luftwaffe einsetzen.
Am 1.Mai 2010 wird diese Technologie voraussichtlich auch erstmals an einer Demonstration eingesetzt. "Das bringt uns eine enorme personelle Entlastung, und ich kann endlich wieder mit meiner Familie kiffen", so Andreas Widmer von der Stadtpolizei Zürich (Abteilung zur Bekämpfung von Querulantismus).
"Rund 20 Prozent der Hooligans, die in der Datenbank "HOOGAN" registriert sind, sollen im Vorfeld der EURO 2008 auf dem Polizeiposten vorgeladen werden. Hooligans, die nicht erscheinen, werden ermahnt. Wenn sie sich dann immer noch nicht auf dem Polizeiposten melden, behalte man sich vor, die Hooligans am Arbeitsplatz oder zu Hause zu besuchen, sagte Panzer."
Aha, ohne Strafverfahren ist sowas aber illegal! Ich würde jeden Polizeibeamten wg HAusfriedensbruch anzeigen bzw ihn auch zu Hause besuchen... Ich hoffe, die HOlligans befolgen meinen Rat und machen "Gegenbesuche". (Nein ich fordere nicht zur GEwalt auf, da die Gegenbesuche nur ein Gespräch bei Kaffe & Kuchen beinhalten).
Nochamls. Das Vorgehen der Polizei ist auch in diesem Fall mal wieder gekennzeichnet von rechtsradikalem Aktionsmus und einer "Null-Respect"-Strategie vor den Grund- und Menschenrechten.
Nächstes Jahr werden wohl alle jemals am 1.Mai festgenommenen Leute mitte April vorgeladen oder besucht von der Polizei.
Am 29.März schoss in der Regionalwache Wiedikon eine Frau die Dienstwaffe eines Bullen entrissen und um sich geschlossen. Sie wurde in eine psychiatrische Klinik gebracht (nachdem sie überwältigt wurde) und wird dort gerade mittels überdosierten Neuroleptika und Elektroschocks repariert. Unter den Polizisten sind leider keine Verletzten zu beklagen, was vom schwarzen Block Zureich bedauert werde, wie es in einer Medienmitteilung dazu hiess. Vielleicht hat die Frau nächstes mal mehr Glück.
Melduing vom 30.März: "Die Polizei hat gestern Abend das Haus eines Waffensammlers in Winterthur-Wülflingen gestürmt und den 51-Jährigen verhaftet. Der Waffensammler und Sportschütze hatte am Abend bei dem familiären Streit gedroht, «es werde etwas passieren». Die Frau alarmierte darauf die Polizei. Die Sondereinheit «Diamant» der Zürcher Kantonspolizei stürmte die Liegenschaft um etwa 23 Uhr."
Aha, also mir sagten auch schon bewaffnete Polizisten, es werde "etwas passieren". Komisch, wenn ich da ne Anzeige mache, wird deren Haus auch nicht gestürmt.
Es werde etwas passieren ist übrigens gar nicht strafbar, somit ist statt dessen das polizeiliche Vorgehen eine Straftat.
In Zusammenhang mit dem Wetziker Taximord wurde einerseits erneut deutlich die rechtsextremistische Seite der SP, wie auch des Obergerichts aufgezeigt. Frau Katzenstein (SP) war an einem Entscheid beteiligt, wonach im Falle des Wetziker Taximordes jegliche Strafrechtliche Untersuchung verboten worden war.
Wohlgemerkt: Sie Richter hatten die Wahl "Untersuchung zulassen" oder "ohne Untersuchung alle Beamte von jeglichem Zweifel entlasten". Ein Entscheid FÜR eine Untersuhcung wäre keine Veurrteilung, sondern wäre nur die Bewilligung für den Staatsanwalt, die Beamten überhaupt zu befragen und untersuchungshandlungen vorzunehmen.
Der Staatsanwalt Markus Oertle zeigte isch so dann auch verwundert über den Entscheid des Obergerichts und kündigte am 31.März seinen Rekurs an.
Der Rekurs wird, oh Wunder, gleich vom Obergericht selber beurteilt und hat damit 0 Chancen. Dieses Verfahren gilt übrigens nur für Beamte. Gegen Normalbürger wird statt dessen gleich mal eine Untersuchung eröffnet (was noch keine Verurteilung bedeutet).
Und nicht vergessen: Vor dem Gaysetz sind alle glaych! Nur einige sind gleicher!
Der rechtsextreme Stefan Hohler vom Tages-Anzeiger (der SH ist für seine Lügenstories bestens bekannt) schrieb am 2.April: "Der Stadtrat geht rigoros gegen Alkoholexzesse bei Jugendlichen vor: Betrunkene kommen in Polizeigewahrsam und müssen künftig von den Eltern abgeholt werden. «Wir tolerieren keine Gewalt, Regeln müssen gesetzt und durchgesetzt werden», sagte Stadtrat Gerold Lauber (CVP) an der gemeinsam mit Esther Maurer (SP) und Monika Stocker (GP) durchgeführten Medienkonferenz. Sicherstellung von Waffen und Handys: Der Stadtrat toleriert keinen Waffenbesitz bei Jugendlichen. Waffen, gefährliche Gegenstände und Handys, die als Tatmittel dienen, werden von Lehrern, Jugendarbeitern und Polizei sichergestellt. Dies betrifft auch Handys mit pornografischen Bildern oder Gewaltdarstellungen. Betrunkene Jugendliche und junge Erwachsene, welche sich in der Öffentlichkeit besaufen und dabei die Passanten stören oder sich und andere gefährden, werden von der Polizei in Gewahrsam genommen. Jugendliche Opfer von Gewalt beziehungsweise ihre Eltern werden motiviert, Anzeige zu erstatten. Die Polizei gestaltet das Anzeigeverfahren einfacher, direkter und niederschwelliger."
Also ich verstehe das so: 1. Handies werden mit Waffen gleich gesetzt. 2. Lehrer und Jugendarbeiter, die juristisch gar keine Gegenstände beschlagnahmen dürfen, machen es einfach. 3. Es wird keine Gewalt toleriert, ausser von der Polizei. Da wird nur Gewalt toleriert. 4. WEnn sich ein "junger" Erwachsener besäuft, und 1 Passant meint "das stört mich", kann man dafür verhaftet werden. Ohne Rechtsgrundlage. Wenn es ein älterer Erwachsener ist, wird er nicht verhaftet. 5. Anzeigen werden rascher behandelt (gab es bisher vorsätzliche Verzögerungen?), das Anzeigeverfahren wird einfacher usw Ausser natürlich gegen Polizeibeamte. Wer das versucht wird weiterhin von der Kapo zur Stapo und umgekehrt und auch wieder zurück gewiesn und wer nicht aufgibt wird beschumpfen und mit Psychiatrie-Einweisung (selber erlebt bei absolut ruhigem Verhalten) gedroht.
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