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 :: Christophe Darbellay lügt... ::
 Themen | Pressearchiv 12-02-2008 20:08
AutorIn : Hugues
CVP_fake_propagana Unternehmenssteuerreformgesetz II:
Am 24. Februar, muss man NEIN stimmen, denn da wird versucht, eine Reform schleichend durchzubringen, die unbeachtete Schäden verursachen könnte.
CVP_fake_propagana
CVP_fake_propagana
Christophe Darbellay lügt...
Oder er verwechselt Äpfeln mit Birnen.

Am Schluss der widersprüchlichen Debatte die ihm Alain Berset gegenüberstellte (in „Agefi“ vom 5. Februar und im „Courrier“ vom 9. Feb. veröffentlicht) sagt Christophe Darbellay:

„Es ist falsch zu sagen, dass die berufstätigen Leute 100% besteuert werden, denn der durchschnittliche Steuersatz grenzt an 35% und die Unternehmen werden auf die Gewinne und die Dividenden mit 54% taxiert werden. Diese Diskrepanz ein wenig zu reduzieren entspricht der Berechtigung und der Gerechtigkeit dieser Reform.“

Da ich das Rechnen nicht befürchte, konnte ich die Art und Weise wiederfinden, wie Herr Darbellay dieses 54% „hergestellt“ hat.


[Betreffend Gewinnsteuer] Ein fester Satz, der beim Bund 8,5% und in den Kantonen und Gemeinden zwischen 2% und 24% beträgt. Am günstigsten ist der Kanton ZG, die höchsten Gewinnsteuern haben BS, BL, GE, GL, SO und ZH.


Quelle:
 http://www.kmu.admin.ch/themen/00256/00265/index.html?lang=de


Demzufolge steigt die Gewinnsteuer höchstens auf 8.5 + 24 = 32.5%

Dann, wird von den übrigen 67.5%(100 - 32.5) der durchschnittliche 35% Steuersatz auf Einkommen der physischen Personen entnommen, kommen wir zu einer zusätzlichen 23.6% Steuer.
Im ganzen ist es also eine 32.5 + 23.6 = ...56.1% Steuer.

Oops! Hat der liebe Herr Darbellay die Realität unterschätzt?


In Wirklichkeit eben ist so eine Art zu rechnen gar nicht geeignet!

Die Gewinnsteuer eines Unternehmens steigt höchstens auf 32.5% an (also schon weniger hoch als die Steuer auf das Einkommen des durchschnittlichen Bürgers).

Es ist aber nicht das Unternehmen, das die Steuer auf die Dividende bezahlt; diese bezahlt der Aktionär. Und man darf das Unternehmen mit dem Aktionär doch nicht verwechseln. Es wäre ein bisschen, als ob man den Meister mit dem Hund, oder einen Gegenstand mit seinem Eigentümer verwechseln würde.

Zum Schluss, wie es schon andere ausgedrückt haben, sind wir beinahe an einem Missbrauch von sozialen Vermögen angekommen.

Herr Darbellay, Sie sind mir sympathisch, aber ich fürchte, dass Sie sich auf vereistem Boden wagen.

Zusammenfassend gesagt, muss man NEIN stimmen, denn da wird versucht, eine Reform schleichend durchzubringen, die unbeachtete Schäden verursachen könnte.
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