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hier eine huschhusch-übersetzung einer medienmitteilung der britischen bürgerrechtsorganisation statewatch zu den plänen der EU, von kindern die fingerabdrücke abzunehmen. darüber berichtet u.a. der observer (sonntagsausgabe des linksliberalen guardian, "millions of children to be fingerprinted", 30.7., http://www.guardian.co.uk/eu/story/0,,1833536,00.html) sowie telepolis ("fingerabdruck ab geburt?", 31.7., http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23223/1.html).
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statewatch news online (quelle: http://www.statewatch.org/news/2006/jul/08fingerprinting-children.htm)
den EU-mitgliedsstaaten steht es frei, kindern ab geburt die fingerabdrücke abzunehmen, sobald dies technisch möglich wird [...]
als die (2000 erlassene) EURODAC-verordnung [1] diskutiert wurde, kam es zu einer brisanten politischen debatte um das mindestalter, ab welchem flüchtlingskindern die fingerabdrücke abgenommen werden soll. einige EU-mitgliedsstaaten wollten dies ab dem alter von 10-12, während das EU-parlament für das alter 16-18 votierte. damals unterbreitete das parlament bloss eine "stellungnahme" und konnte ignoriert werden. auch wenn der EU-rat (damals 15 regierungen) das alter von 14 vereinbarte, blieb die sache umstritten, wurde viel berichtet - und die entscheidung als "politikum" betrachtet. der rat diskutiert nun, ab welchem alter bei kindern das abnehmen von fingerabdrücken für den EU-pass zur pflicht wird. die sache wird nicht von den parlamenten - den nationalen od. dem EU-parlament - entschieden, sondern von einem "komitologischen"[2] komittee, das sich im geheimen trifft: das "artikel 6"-komitee setzt sich aus repräsentaten der 25 regierungen zusammen, sein vorsitz führt die europäische kommission. die "linie", welche die regierungen einzuschlagen haben, wird in rats-arbeitsgruppen diskutiert, die dokumente (s.u.) sind geheim (s. anmerkung 1) ein bericht der EU-ratspräsidentschaft von ende juni (EU doc no. 9403/1/06, http://www.statewatch.org/news/2006/jul/9403-rev1-06.pdf) beantragt für EU-pässe:
1. das "einlesen des gesichtsbild": "im alter 0 bis 12 [soll] eine speicherung auf dem chip auf grundlage der nationalen gesetzgebung [und] ab dem alter von 12: obligatorisch [erfolgen]". das einlesen und abspeichern eines "gesichtsbildes" auf einem "chip" entspricht den richtlinien der ICAO (international civil aviation organisation [3]) und basiert einfach auf der "digitalisierung" des normalen passbildes, das per post eingesandt wird - keine biometrie, die physische anwesenheit des kindes ist nicht notwendig. der bericht bemerkt, dass "im normalfall kleinkinder für biometrische gesichtserkennung via fotografie keine geigneten subjekte darstellen". darüber hinaus zeigte eine studie aus den niederlanden (welche im rat zirkulierte): "veränderungen des gesichts sind bis zum alter von 12 derart einschneidend, dass eine gesichtserkennung ohne hochspezialisierte software und die sie begleitenden ausgaben nicht möglich ist".
2. das abnehmen von fingerabdrücken ist eine ganz andere sache. hier beantragt die EU-ratspräsidentschaft: "das einlesen der fingerabdrücke bis zum alter von 12 ist zulässig, sofern von der nationalen gesetzgebung vorgesehen" [...] "ab dem alter von 12: obligatorisch" sollte einer der mitgliedsstaaten eine tiefere grenze setzen, d.h. das alter von 10, 8, 6 oder 4 jahre - oder 1 tag -, steht es ihnen frei; ab dem alter von 12 ist die abnahme von fingerabdrücken bei kindern obligatorisch. dieser prozess meint die erfassung der einzigartigen biometrie von kindern in einem "meldezentrum". die EU-ratspräsidentschaft kommentiert zynisch: "wissenschaftliche tests haben bestätigt, dass die papillarleisten der finger im alter von 6 nicht genügend ausgebildet sind, um eine biometrische erfassung und analyse zu erlauben. auch ohne das muss berücksichtigt werden, dass grössere veränderungen stattfinden, wenn kinder heranwachsen, was ernstzunehmende ausgaben in form von computerprogrammen nach sich zieht. bei einer abklärung muss die software altersbedingte veränderungen mit berücksichtigen, anonsten ist kein treffer möglich." die fingerabdruckstudie aus den niederlanden meint: "kinder älter als 6 haben messbare fingerabdrücke, doch diese sind besonders starken veränderungen unterworfen, wenn das kind heranwächst, mit dem resultat, dass spezielle algorithmen verwendet werden müssen, um die veränderngen zu berechnen und um zu einem ergebnis zu kommen, das so genau ist wie bei einem erwachsenen".
vor dem memo der EU-ratspräsidentschaft (26.6.) wurde die sache an einem treffen der visa-arbeitsgruppe (EU doc no. 10540/06, http://www.statewatch.org/news/2006/jul/10540-06.pdf) diskutiert. die britische delegation sagte: "die speicherung von gesichtsbilder (ab jedem alter) auf einem chip stellt eine sicherheitsvorrichtung dar, auch wenn sie für die gesichtserkennung nicht verwendet werden kann". die deutsche delegation sagte, dass das mindestalter für die sammlung "biometrischer daten von deutschen staatsbürgern für pässe gemäss der nationalen gesetzgebung bei 14 liege". sie votierte zudem für ein "differenziertes vorgehen" "und wünschte, dass das alter für die sammlung biometrischer daten von visa-anwärtern auf 6 festzulegen sei" (EU-bürgerInnen sollen die abdrücke von 2 fingern abgeben, während visa-anwärterInnen sich alle 10 nehmen lassen sollen). die niederlanden sagten, fingerabdrücke "würden nicht vor 6 abgenommen", und schweden "konnte einem mindestalter von 6 bei pässen zustimmen". derweilen warf britannien ein, dass es fingerabdrücke ab dem "alter von 5" ohne "signifikante probleme" abgenommen habe (s. anmerkung 2).
tony bunyan, redaktor von statewatch, kommentiert: "all die diskussionen der EU-regierungen im rat über das alter, ab dem kindern obligatorisch die fingerabdrücke genommen werden soll, basieren auf technischen möglichkeiten - nicht auf moralischen und politischen fragen, ob dies richtig oder wünschenswert sei. es wird für die abnahme von fingerabdrücken sonderregelungen geben, falls ein kind "gefährdet" ist, um seine sicherheit zu gewährleisten. doch das rechtfertigt in keinster weise, alle kleinkinder diesen schnüffelmethoden auszusetzen. [...] mit diesem vorschlag steht es den EU-mitgliedstaaten frei, kindern von geburt die fingerabdrücke abzunehmen, sobald dies technisch möglich wird."
anmerkungen: 1: das "artikel 6-komitee" wurde gebildet, um über die "technischen spezifikationen" für visas zu befinden. danach wollte es die dokumente von leuten aus drittstaten begutachten, dann die EU-pässe, schliesslich die identitätskarten der EU. 2: "asylum toddlers get fingerprinted", http://news.bbc.co.uk/1/hi/uk_politics/4773005.stm - "tests", die in den aufnahmezentren von croydon und liverpool mit kindern von asylsuchenden unter 5 durchgeführt wurden.
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[1] EURODAC ist ein automatisches fingerabdruck-identifizierungssystem der EU-mitgliedstaaten zur bekämpfung "illegaler" migration (a.d.ü.) [2] worterklärung komitology: http://en.wikipedia.org/wiki/comitology (a.d.ü.) [3] organisation der UNO für planung der zivilluftfahrt (a.d.ü.)
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