Startseite | Gemeinsame Startseite | Publizieren! | Feature Archiv | Newswire Archiv | Trasharchiv


Über Indymedia.ch/de
Indymedia-Café
Editorial Policy / Moderationskriterien
Über Sprache sprechen - Sexismus in der Sprache
Wie kann ich auf Indymedia.ch publizieren / Allgemeines zu Medienaktivismus
Kontakt
Wiki
Mailingliste
Medienaktivismus
Gedanken zu Provos & Fakes
Links









 
www.indymedia.org

Projekte
print
radio
satellite tv
video

Afrika
ambazonia
canarias
estrecho / madiaq
kenya
nigeria
south africa

Kanada
hamilton
london, ontario
maritimes
montreal
ontario
ottawa
quebec
thunder bay
vancouver
victoria
windsor
winnipeg

Ostasien
burma
jakarta
japan
manila
qc

Europa
abruzzo
alacant
andorra
antwerpen
armenia
athens
österreich
barcelona
belarus
belgium
belgrade
bristol
bulgaria
kalabrien
croatia
cyprus
emilia-romagna
estrecho / madiaq
euskal herria
galiza
deutschland
grenoble
hungary
ireland
istanbul
italy
la plana
liege
lille
lombardia
madrid
malta
marseille
nantes
napoli
netherlands
nice
norway
oost-vlaanderen
paris/île-de-france
patras
piemonte
poland
portugal
roma
romania
russia
saint-petersburg
schottland
sverige
switzerland
thessaloniki
thorn
toscana
toulouse
ukraine
großbritannien
valencia

Lateinamerika
argentina
bolivia
brasil
chiapas
chile
chile sur
colombia
ecuador
mexico
peru
puerto rico
qollasuyu
rosario
santiago
tijuana
uruguay
valparaiso
venezuela

Ozeanien
adelaide
aotearoa
brisbane
burma
darwin
jakarta
manila
melbourne
oceania
perth
qc
sydney

Südasien
india
mumbai

Vereinigte Staaten
arizona
arkansas
asheville
atlanta
austin
baltimore
big muddy
binghamton
boston
buffalo
charlottesville
chicago
cleveland
colorado
columbus
dc
hawaii
houston
hudson mohawk
kansas city
la
madison
maine
miami
michigan
milwaukee
minneapolis/st. paul
new hampshire
new jersey
new mexico
new orleans
north carolina
north texas
nyc
oklahoma
philadelphia
pittsburgh
portland
richmond
rochester
rogue valley
saint louis
san diego
san francisco
san francisco bay area
santa barbara
santa cruz, ca
sarasota
seattle
tampa bay
tennessee
united states
urbana-champaign
vermont
western mass
worcester

Westasien
armenia
beirut
israel
palestine

Themen
biotech

Intern
fbi/legal updates
mailing lists
process & imc docs
tech
volunteer
 
 :: Communiqué Stadtpolizei Bern ::
25-01-2005 23:37
AutorIn : Hai : http://www.bern.ch/online/aktuell/2005/01/25-18-42/view http://www.bern.ch/online/aktuell/2005/01/25-18-42/view
Die Stadtpolizei reagiert mit einem Communiqué auf die heutige Pressekonferenz des Demobündnisses
siehe link
 :: 6 Inhaltliche Ergänzungen : > Ergänze diesen Artikel
  Seeeehr amüsant.........
25.01.2005 23:46  
Die beiden Medienmitteilungen sind echt was für das Satire-Album!!! Danke fm!
-----------------------------------------------------------

Medienmitteilung Nr. 22, 24.01.2005
 http://www.bern.ch/online/aktuell/2005/01/24-17-20/view

Die Stadtpolizei Bern teilt mit:
Anti-WEF-Demo in Bern: nicht alle Teilnehmenden kamen in friedlicher Absicht

pid. Die Stadtpolizei Bern, unterstützt durch die Kantonspolizei Bern und die übrigen Konkordatspartner des Nordwestschweizer Polizeikonkordats, führte im Rahmen der Anti-WEF-Aktivitäten am vergangenen Samstag umfangreiche Personenkontrollen durch. Vor Ort wurden 654 Personen kontrolliert. 84 Personen wurden vorläufig festgenommen und auf den Polizeistützpunkt Neufeld gebracht, wo sie nach Art. 146, Absatz 2, und Art. 147 des Gesetzes über das Strafverfahren einer näheren Kontrolle unterzogen wurden. Ihnen werden Straftatbestände wie Gewalt gegen Beamte, Landfriedensbruch, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, Störung des öffentlichen Verkehrs, Betäubungsmittelwiderhandlungen oder die Verletzung des Vermummungsverbots zur Last gelegt.

Die festgenommenen Personen befanden sich zwischen vier und maximal sieben Stunden in polizeilicher Obhut. Bei allen 17 festgenommenen Jugendlichen wurden deren Eltern informiert und die Jugendlichen zum grossen Teil auch von den Eltern abgeholt.

Dass nicht alle Kundgebungsteilnehmenden mit friedlicher Absicht nach Bern gekommen sind, zeigen die Sicherstellungen der Polizei: darunter befinden sich Molotow-Cocktails, Benzinkanister, eine Hochleistungsschleuder, ein Signalstift mit Munition, eine Gasdruckpistole, Baseballschläger, Hämmer, Feuerwerkmaterial, Spraydosen, Vermummungsmaterial…

Polizeikommando der Stadt Bern
fm
------------------------------------------------------

Medienmitteilung Nr. 23, 25.01.2005
 http://www.bern.ch/online/aktuell/2005/01/25-18-42/view

Die Stadtpolizei Bern teilt mit:
Anti-WEF-Demo in Bern: Stellungnahme der Stadtpolizei zu Vorwürfen im Zusammenhang mit den Festnahmen

pid. Nachdem im Rahmen der Pressekonferenz des Anti-WEF-Bündnisses von heute Dienstag Vormitttag Aussagen zu den Festnahmen vom vergangenen Samstag gemacht wurden, sieht sich die Stadtpolizei gezwungen, die Verdächtigungen, Vorwürfe und Halbwahrheiten richtig zu stellen. Die vorliegende Medienmitteilung beantwortet die Fragestellungen, die von den Zeitungen Bund, Berner Zeitung, Blick und der Wochenzeitung an die Stadtpolizei gerichtet wurden.

Der Auftrag der Frontkräfte bestand am vergangenen Samstag darin, Personenkontrollen durchzuführen und Personen, die Gegenstände auf sich trugen, die geeignet sind, strafbare Handlungen (insbesondere Sachbeschädigungen oder andere Gewaltdelikte) zu begehen, oder Personen, die bereits strafbare Handlungen begangen haben, festzunehmen.

Die Polizei ist gestützt auf Art. 1, lit. a des Polizeigesetzes befugt und verpflichtet, Massnahmen zur Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu ergreifen. Sie hat insbesondere den Auftrag, die Begehung strafbarer Handlungen zu verhindern (Art. 3 Polizeigesetz). Das Polizeigesetz verpflichtet die Polizei sodann, nach den Vorschriften des Gesetzes über das Strafverfahren die erforderlichen Massnahmen zur Verfolgung von Straftaten zu treffen (Art. 2 Polizeigesetz).

Gestützt auf Art. 27 Abs. 1 Polizeigesetz, ist die Polizei zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit berechtigt, Personen anzuhalten. Die angehaltene Person kann auf den Polizeiposten oder eine andere geeignete Dienststelle verbracht werden, wenn die Abklärungen nicht an Ort und Stelle gemacht werden können oder Zweifel an der Richtigkeit ihrer Angaben bestehen (Art. 27 Abs. 3 Strafverfahren).

Gestützt auf das Gesetz über das Strafverfahren ist die Polizei bei Verdacht auf strafbare Handlungen berechtigt, Personen anzuhalten (Art. 171 Abs. 1). Wenn die erforderlichen Abklärungen nicht an Ort und Stelle vorgenommen werden können, oder erhebliche Zweifel an den Angaben der angehaltenen Person bestehen, kann die angehaltene Person auf den Polizeiposten verbracht werden (Art. 172 Strafverfahren).

Wie bereits berichtet, wurden insgesamt 84 einer näheren Kontrolle unterzogen, wobei folgendes Material sichergestellt wurde: 6 Bierflaschen als Molotow-Cocktails vorbereitet, 2 Benzinkanister, 1 Gasdruckpistole, 1 Signalstift mit Munition, 1 Hochleistungsschleuder, 2 Baseballschläger, 9 Schlagstöcke, 1 Hammer, 1 Nothammer, 1 Velokette, verschiedene Feuerwerkskörper, 7 Pfeffersprays, 1 CS-Spray, Stacheldrahtstücke, 43 Schutzbrillen, 25 Mundmasken, 23 Spraydosen, 20 Farbstifte, 5 Farbtuben, 1 Kübel und 3 Tuben Kleister, Schablonen, Kleber, Plakate, 4 Paar Handschuhe, 8 Mercedessterne und 5 Dosen Marihuana.



Folgende konkrete Fragen wurden an die Stadtpolizei gerichtet:

Warum wurde der Journalist T.S., er trug ein Stück Stacheldraht auf sich, bei der Nydeggbrücke festgenommen? Wie verhielt es sich um einen andern Journalisten, angeblich P.B.?

Der beim Journalisten sichergestellte Stacheldraht wies 7 mm lange Dornen auf und ist ein gefährlicher Gegenstand, der geeignet ist, Körperverletzungen zu verursachen, die mit einer Höchststrafe von 3 Jahren Gefängnis bedroht sind (Art. 123 Ziff. 2 Strafgesetzbuch). Gestützt auf den Auftrag, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten und die Begehung von Straftaten zu verhindern, ist die Polizei berechtigt, Personen anzuhalten, die gefährliche Gegenstände auf sich tragen.

Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichtes (z.B. BGE 108 Ia 261ff.) kann sich ein Journalist, der im Rahmen einer Demonstration als Teilnehmer auftritt und nicht ohne weiteres als Journalist erkennbar ist, sich nicht auf die Presse- und Informationsfreiheit berufen und im Falle einer Anhaltung durch die Polizei keine Sonderrechte in Anspruch nehmen.

Ein gewisser P.B. wurde ebenfalls festgenommen. Er hat jedoch nicht geltend gemacht, für ein Medium zu arbeiten. Er hat bei seiner Entlassung schriftlich bestätigt, alle persönlichen Sachen zurückerhalten zu haben, ein Presseausweis war nicht dabei.

Warum wurde die Demonstrantin M.K. mit Megafon festgenommen?

Die Polizei hat, wie erwähnt, den Auftrag, Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhindern. Im Vorfeld der Ereignisse war ein Umzug durch Demonstrationsteilnehmende durch den Gemeinderat ausdrücklich nicht bewilligt worden. Die Polizei musste davon ausgehen, dass die fraglichen Megafone dazu dienen sollten, zu Besammlungen und Kundgebungsumzügen aufzurufen.

Warum gab die Stadtpolizei den Umfang des sichergestellten Materials erst am Montag bekannt?

Bekanntlich waren am Samstag verschiedene, auch ausserkantonale Polizeidetachemente im Einsatz. Der Einsatz zog sich bis nach Mitternacht hin. Die letzte Pressemitteilung erfolgte aber um 23 Uhr. Das sichergestellte Material wurde, um den Einsatz nicht unnötig zu verlängern, bei den einzelnen Detachementen belassen. So war ein Ueberblick über die Summe des Materials erst am Montag möglich.

Trugen die Festgenommenen im Warteraum Handschellen? Wurden sie in Käfigen untergebracht?

Die Fesselung von Personen ist sowohl gestützt auf das Polizeigesetz (Art. 47 lit. b) wie auch auf das Strafverfahren (Art. 167 Abs. 2 Ziff. 2) immer dann zulässig, wenn mehrere Personen zusammen transportiert (oder bewacht) werden. Diese Massnahme dient sowohl der Sicherheit der Polizei wie auch der Sicherheit der angehaltenen Personen.

Die Tiefgarage diente als Warteraum für die Festgenommenen. Dabei wurden mit Gittern Sektoren abgegrenzt, um Jugendliche von Erwachsenen zu trennen. Der Raum wurde mit einer Warmluftheizung so gut wie möglich beheizt.

Warum bekamen die Festgenommenen nichts zu trinken und zu essen?

Da es sich ausnahmslos um vorübergehende Festnahmen handelte, wurden nicht systematisch Verpflegungen abgegeben. Individuelle Anfragen wurden aber, insbesondere bei den Befragungen, nicht verweigert.

Wurden die Personaldaten der Festgenommenen an den Dienst für Analyse und Prävention (DAP) weiter gegeben?

Bis jetzt wurden keinerlei Daten an irgendwelche Stellen weitergegeben. Gestützt auf Art. 50 Abs. 1 und 2 des Polizeigesetzes besteht jedoch eine ausdrückliche Grundlage, um Personendaten an andere Polizeistellen und Dritte zu übermitteln, falls dies der Erfüllung polizeilicher Aufgaben dient bzw. dafür unerlässlich ist.

Warum mussten sich die Leute teils nackt ausziehen?

Gestützt auf das Strafverfahren (Art. 146) ist die Durchsuchung von angehaltenen oder verhafteten Personen stets zulässig. Die „Durchsuchung“ wird dabei wie folgt definiert: „Die Durchsuchung einer Person besteht in der Kontrolle der getragenen Kleidungsstücke sowie der Körperoberfläche unter Einschluss der Körperöffnungen“ (Art. 147 Abs. 1 Strafverfahren).

Rückblickend beurteilt das Kommando der Stadtpolizei Bern den Einsatz vom vergangenen Samstag nach wie vor als auftragsgemäss, verhältnismässig und erfolgreich.

Personen, die den Eindruck haben, von der Polizei nicht korrekt behandelt worden zu sein, haben gemäss langjähriger Praxis die Möglichkeit, sich persönlich beim Polizeikommando der Stadtpolizei zu melden. Allfällige Vorwürfe werden seriös abgeklärt. Bis jetzt sind mit der Stadtpolizei keine Kontakte aufgenommen worden.

Polizeikommando der Stadt Bern
fm


AutorIn: Demonstrant
  9 schlagstöcke
26.01.2005 00:50  
die neun schlagstöcke die in dem bericht aufgeführt sind, waren teatherrequisiten aus plastik wie man sie in jedem spielwarengeschäft kaufen kann. aber jetzt ist mir schon klar weshalb die bullen mir keine quittung geben wollten, sonst könnte ich jetzt ja diese gefährlichen waffen wieder abholen.

ich frage mich gerade was die molotov-cocktails in wirklichkeit sind? vieleicht einfach nur gewöhnliche bierflaschen?

ich hoffe nur irgendwelche presseleute werden sich die beschlagnahmten dinge mal genauer ansehen, vor allem die schlagstöcke.

wollte das nur mal richtigstellen.





AutorIn: teatherchaot
  "Molotov-Cocktails" ...
26.01.2005 04:31  
... leider alle schon ausgetrunken -- sprich die Vorspiegelung leerer Bierflaschen als Mollies -- ist ein seit Jahrzehnten beliebter Polizeier-Trick, um unsinnge Einsätze nachträglich zu "rechtfertigen". (Siehe z.B. auch der 1. BLUTGEIL-Prozess 1994 Bezirksgericht Zürich, wo die "beweissichernden" Beamten sich dummerweise noch filmen liessen, usw. usf.)
--> Vorteil: Der Trick funktioniert IMMER, kein karrieregeiler kommerzieller Journi hat ihn bisher jemals hinterfragt oder gar nach Beweisen verlangt.

Auch das Vorspiegeln von Theater- oder Filmrequisiten als "Waffen" fällt in die gleiche Kathegorie. Bei einer illegalen Razzia bei PigBrother ging die Stapo ZH nach genau der gleichen Methode vor, vgl.  http://Polizeistaat.com
(--> Übrigens mussten sie uns die "gefährlichen Waffen" nachträglich sogar wieder rausrücken -- dafür hatte inzwischen "die Putzfrau" auf dem Posten all unsere ebenfalls illegal beschlagnahmten Schriftstücke und Akten "mit Abfall verwechelt und irrtümlich entsorgt", hoppla, siehe ebenfalls auf der gleichen Page. Latürnich wurde auch dafür niemals jemand zur Rechenschaft gezogen -- wäre ja noch schöner ...)

Was es mit dem Stacheldrahtstück (O-Ton Polizei: "wies 7 mm lange Dornen auf und ist ein gefährlicher Gegenstand, der geeignet ist, Körperverletzungen zu verursachen") genau auf sich hat, ist ebenfalls klassische "heisse Luft" -- und laut dem Verhafteten schnell erklärt: "Den «Stacheldraht» bekam ich zuvor von einer Frau in der Innenstadt als Symbol einer fiktiven Partei PS, die sich auf satirische Art für mehr Sicherheit einsetzte."
--> Dass Satire jederzeit strafbar ist, speziell wenn die Polizei sich dadurch bedroht fühlt, oder zumindest immer wieder gern als Ausrede für unsinnige Grosseinsätze und langjährige Gerichtsprozesse (die sich letztlich nicht selten in Nichts auflösen) herhalten muss, ist ja ebenfalls absolut neu -- und auch PigBrother aus eigener Erfahrung nur zu gut bekannt, vgl. u.a.  http://Medienfreiheit.org

"sehr gefährliche Gegenstände" waren offensichtlich auch die beschlagnahmten "4 Paar Handschuhe", "43 Schutzbrillen, 25 Mundmasken", "8 Mercedessterne und 5 Dosen Marihuana" ...
--> demgegenüber sind "Tränengas" und "Gummigeschosse" aus Polizeisicht bekanntlich "harmlos" und "ungefährlich" ... was zu beweisen war.
>>> Wenn irgendwer wegen Handschuhen, Schutzbrillen und Atemschutz auf einer rechtlichen Begründung / Herusgabe bestehen und uns auf dem Laufenden halten könnte, wären wir übrigens froh!

Wievielen von den 84 am letzten Samstag Verhafteten letztlich wirklich wie von der Polizei behauptet "Straftatbestände [...] zur Last gelegt" werden können, ist ebenfalls jedesmal nach unsinnigen teuren Grosseinsätzen dasselbe, nämlich: "Wen interessiert das noch, wenn nach 2-5 Jahren die meisten Verfahren schliesslich eingestellt werden müssen rsp. gar nie erst zu Stande kamen. Hauptsache, die Polizei hatte vorher eine grosse Klappe und konnte anschliessend ihr Budget erfolgreich erhöhen ..."
--> Oder wer erinnert sich noch daran, wieviele der "gefährlichen Chaoten", die letztes Jahr in Landquart fichiert wurden, auch wirklich vor Gericht kamen?

Nicht ganz von ungefähr ist ausserdem ein weitere beliebter Polizeier-Trick das --> Absprechen und Erfinden belastender Falschaussagen ... alles ebenfalls seit Jahr und Tag bis zum Abwinken öffentlich dokumentiert, alle Schaltjahre mal sogar in wissenschaftlichen Untersuchungen und in den kommerziellen Medien ...

--> PigBrothers Tipp / Wunsch an alle zu Unrecht Verhafteten, ZeugInnen usw: Nicht aufs Maul hocken, hunderte LeserInnenbriefe schreiben, wo immer möglich gegen fehlbare Beamte juristisch vorgehen, Polizeier-Lügen dokumentieren und aufdecken ... vielleicht müssen sie sich dann gelegentlich sogar mal was neues einfallen lassen ... womit unsere ach so originellen blauen Intelligenzbolzen womöglich ne ganze Weile geistig mehr als ausgelastet wären ...


AutorIn: PigBrother.info
  hahaha
26.01.2005 13:20  
sowas peinliches......
die wussten nicht was schreiben, ich hoffe die medien und vorallem die journis die anwesend waren erkennen die wahren hintergründe....


AutorIn: amüsierter demoteilnehmer
  lustig
26.01.2005 16:54  
sehr lustig und irgendwie mitleidserregend. hahahahaaa


26.01.2005 20:09  
die molotovs waren echt.


AutorIn: nieder mit dem bullenstaat
> Übersetze diesen Artikel
> Artikel als PDF runterladen
> Diesen Artikel als e-Mail versenden
GNU Free Documentation License 1.2 Sämtlicher Inhalt auf Indymedia Deutschschweiz ist verfügbar unter der Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Germany.
Für sämtlichen Inhalt der jeweiligen Beiträge unter Indymedia Schweiz und Indymedia Deutschschweiz sind nur die jeweiligen AutorInnen verantwortlich!
Indymedia Schweiz läuft mit MIR 1.1
Use GNU!