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Die Aktion endete tragisch, als ein Schaffhauser Polizist das Seil durchtrennte, an dem sich zwei AktivistInnen abseilten mit dem Ziel, dadurch die Blockade möglichst lang aufrecht zu erhalten. Die Folgen dieses katastrophalen Polizeieinsatzes sind bekannt: Martin Shaw stürzte knapp 20 Meter in die Tiefe und überlebte nur dank grossem Glück. Gesine Wenzel, welche am anderen Ende des Seils hing, konnte dank der schnellen Reaktion ihrer FreundInnen auf der Brücke gerettet werden, weil sie das durchtrennte Seil in letzter Sekunde noch festhalten konnten. Während gegen den Schaffhauser Polizisten und seine Vorgesetzten bisher keine Anklage erhoben wurde, mussten drei AktivistInnen am Montag wegen „Gefährdung des Lebens Dritter“ und „gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr“ vor dem Richter in Nyon erscheinen. Insgesamt erhielten rund ein Dutzend an der Aktion Beteiligter bedingte Haftstrafen. Gegen drei von ihnen – neben den beiden KletterInnen hat auch ein junger Lausanner Einsprache erhoben gegen das Strafmandat – wurde am Montag der Prozess gemacht.
Rund 100 FreundInnen und SympathisantInnen versammelten sich vor dem Gerichtsgebäude in Nyon, um ihre Unterstützung für die Angeklagten kund zu tun. Obwohl der Richter zu Beginn des Prozesses darauf hingewiesen hatte, dass es ausschliesslich um das Verschulden der drei GlobalisierungskritikerInnen ging, wurde schnell klar, dass die Falschen auf der Anklagebank sitzen. Die Angeklagten, sowie einige an der Aktion beteiligten ZeugInnen, konnten überzeugend darlegen, dass ihre Aktion gut und verantwortungsvoll vorbereitet und durchgeführt worden war. Erst beim Eintreffen der ersten Polizisten wurde es gefährlich. Genau 8 Sekunden benötigten der Waadtländer Einsatzleiter und sein Schaffhauser Chauffeur (der später das Seil durchschnitt) nachdem sie aus ihrem Auto ausstiegen, um das Transpi den BlockiererInnen auf der Brücke aus den Händen zu reissen. Es interessierte sie nicht, dass auf dem Transparent die AutofahrerInnen auf die am Seil hängenden AktivistInnen aufmerksam gemacht wurde. Obwohl die Bullen angewiesen wurden immer das Gespräch mit den DemonstrantInnen zu suchen, versuchten die Polizisten nur, die Strasse so schnell wie möglich zu räumen. Dies gab der vor Gericht als Zeuge geladene Einsatzleiter der Waadtländer Polizei auch unumwunden zu. Der andere Täter, der Polizist Deiss aus Schaffhausen musste nicht mal als Zeuge erscheinen. Ob gegen die beiden Polizisten je eine Anklage erhoben wird ist ungewiss, obwohl der Straftatbestand von fahrlässiger (wenn nicht gar vorsätzlicher) Tötung zweifellos gegeben ist.
So kam des Ende des Prozesses, wie es kommen musste. Alle drei wurden schuldig befunden. Die Strafen fielen unterschiedlich aus, da der Richter anerkannte, dass die, die am Seil hingen durch den tragischen Ablauf der Aktion bereits gestraft worden sind. Der angeklagte Lausanner bekam jedoch keine Straferleichterung zugesprochen, obwohl er auf eindrückliche Weise von den psychischen Schwierigkeiten berichtete, mit denen er zu kämpfen hat seit den traumatischen Erlebnissen vom 1. Juni 2003.
Ein ausführlicher Bericht und Fotos folgen in den nächsten Tagen.
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Das Polizeigericht Nyon hat drei AktivistInnen wegen Verkehrsbehinderung schuldig gesprochen. Rund 50 AktivistInnen unterstützten die Angeklagten draußen vor dem Gerichtsgebäude. Die AktivistInnen hatten am 1. Juni 2003 in einer dramatisch verlaufenenen Aktion die Autobahnbrücke bei Aubonne blockiert, weil die Delegierten des G8-Gipfels diese Strecke auf dem Weg nach Evian nutzten. Die G8-Delegierten fuhren von ihren Genfer Hotels zum abgeriegelten Hafen nach Lausanne, um mit einer Bootsfahrt über den malerischen aber schwerbewachten Genfer See ins französische Evian zu gelangen.
Mit der Blockadeaktion protestierten die AktivistInnen am 1. Juni 2003 gegen den G8- Gipfel von Evian. Zwei der drei Angeklagten - der 40jährige Brite Martin und die 26jährige Gesine - hängten sich an beide Enden eines Seils, das über die Autobahnbrücke gespannt war.
Die Aktion fand ein jähes Ende, als ein Polizist das Seil durchschnitt. Der britische Aktivist fiel 20 Meter in die Tiefe und zog sich schwere Frakturen zu. Der Sturz seiner Partnerin konnte im letzten Moment durch andere AktivistInnen verhindert werden.
Das Gericht verurteilte den 40jährigen Briten, befreite ihn jedoch aufgrund der bei der Aktion erlittenen schweren Verletzungen von jeglicher Strafe. Seine Partnerin wurde zu 10 Tagen Gefängnis bedingt (auf Bewährung) verurteilt. Das Gericht gestand ihr aufgrund der erlittenen psychischen Folgen der Aktion ein teilweise reduziertes Strafmaß zu. Den dritten Angeklagten verurteilte das Gericht zu 20 Tagen Gefängnis bedingt
(auf Bewährung). Alle Verurteilten müssen die Verfahrenskosten bezahlen.
"Die Blockade einer Autobahn stellt ein erhöhtes Risiko dar", sagte der
Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung. Die Schuld der Angeklagten wiege schwer. Nach Ansicht des Richters hätte die Aktion ohne weiteres zu Verkehrsunfällen führen können.
Die AnwältInnen der Angeklagten plädierten auf Freispruch. Der Tatbestand der Verkehrsbehinderung sei nicht erfüllt. "Dazu hätte das Leben der Verkehrsteilnehmer gefährdet sein müssen", erklärte Verteidiger Jean-Michel Dolivo. Dies sei nie der Fall gewesen. Die insgesamt 17 AktivistInnen hätten alles getan, um die Sicherheit der AutofahrerInnen zu gewährleisten. "Wir trugen leuchtende Sicherheitswesten und hielten den Verkehr rund 200 Meter vor dem gespannten Seil an", erklärte einer der Angeklagten. Transparente wiesen auf die Aktion hin. "Sobald die ersten Autos anhielten, teilten wir ihnen mit, daß an dem Seil zwei Menschen hingen." Laut dem jungen Schweizer sei die Situation erst gefährlich geworden als die Polizei eintraf. Eine Französin sagte im Zeugenstand: "Ich bin sofort zum Polizisten gerannt, welcher der Chef zu sein schien und habe ihn auf die Gefahr hingewiesen wenn der Verkehr wieder in Fahrt gesetzt würde. Er hat mir nie zugehört, er hat mich an den Haaren gerissen und zu Boden geworfen."
Insgesamt wurden sieben ZeugInnenaussagen angehört, die Versionen der AktivistInnen und der Polizei unterschieden sich völlig. "Ich erinnere mich nicht daran gewarnt worden zu sein daß zwei Personen an dem Seil hingen. Ein Kollege sagte es mir später", behauptete der Hauptfeldwebel. Zu spät: der Waadtländer Polizist hat nicht bemerkt daß sein Kollege aus Schaffhausen sich auf das Seil zu bewegte um es zu schneiden.
[indymedia.de, von think global, Übersetzung von Medienberichten - 28.06.2004 21:57]