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 :: Fall Cemal G.: Freispruch + 2000.-- für Berner Prügelbullen! ::
 Themen | Repression/Knast 31-05-2003 09:47
AutorIn : nächstes Opfer
"Legal" getötet von der Stadtpolizei Bern: Cemal Goemeç aus Bern-Bethlehem Jetzt von der Justiz bestätigt:
Als Polizist kann man ungestraft Leute umbringen!

Hintergrund-Infos:
 http://www.indymedia.ch/de/2003/05/8863.shtml
 http://www.indymedia.ch/de/2003/05/9277.shtml
 http://www.indymedia.ch/de/2003/05/9482.shtml
 http://www.indymedia.ch/de/2003/05/9514.shtml

Video Telebärn 25.5.03 (mit Auschnitten der Videoaufnahmen der Balkon-Prügelszenen)  http://www.espace.ch/video/news/2003/05/prozesscemalg.ram
"Legal" getötet von der Stadtpolizei Bern: Cemal Goemeç aus Bern-Bethlehem
"Legal" getötet von der Stadtpolizei Bern: Cemal Goemeç aus Bern-Bethlehem
Bund 31.5.03

Freispruch für die Stadtpolizei

Der Polizeieinsatz vom 3. Juli 2001 war verhältnismässig - das befand der Richter gestern im Fall Cemal G.

• HEIDI GMÜR

Das Urteil hatte Strafeinzelrichter Peter Zihlmann schnell verkündet: «Alle vier Angeschuldigten werden freigesprochen.» Sie erhalten zudem eine symbolische Genugtuung von je 2000 Franken. Für Zihlmann war klar: Weder der damalige «Stern»-Einsatzleiter noch der Polizeioffizier und heutige Berner Polizeikommandant Daniel Blumer haben sich im Fall Cemal G. der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Zihlmann widersprach der Staatsanwältin und folgte der Verteidigung: Der 42-jährige Kurde Cemal G. stellte zu jenem Zeitpunkt nach wie vor eine Gefahr für sich selber, aber auch für Dritte dar, das Beharren auf seiner Überwältigung war daher verhältnismässig und der Tod des sich heftig wehrenden und an paranoider Schizophrenie leidenden Cemal G. für beide Angeschuldigten zum damaligen Zeitpunkt nicht voraussehbar. «Mit letzter Sicherheit kann ein tödlicher Verlauf nie ausgeschlossen werden», sagte Zihlmann. Daraus aber eine Voraussehbarkeit abzuleiten sei «unfair und strafrechtlich auch nicht zulässig». Hinzu komme, dass Blumer und der Einsatzleiter damals keine Kenntnis vom lagebedingten Erstickungstod hatten, den Cemal G. nach seiner Festnahme vom 3. Juli 2001 erlitt.

Bezüglich des Schlagstockeinsatzes der beiden wegen versuchter schwerer Körperverletzung angeschuldigten «Stern»-Polizisten erkannte Zihlmann auf Notwehr und Notwehrhilfe er betonte: «Auch Polizisten dürfen Ängste haben.»

«Realitätsfremde» Beurteilung

Wie bereits die Verteidigung übte auch Zihlmann unverhohlen harsche Kritik an der Staatsanwältin, die am Dienstag für alle Angeschuldigten bedingte Gefängnisstrafen beantragt hatte. Er bezeichnete ihre Beurteilung des Falls als «realitätsfremd» und sie basiere klar auf einer Bewertung ex post.

Zihlmann bezeichnete die Angeschuldigten als Opfer eines Vorfalls, der ohnehin nur Opfer hervorgebracht habe.

Daniel Blumer «erleichtert»

Es sei eine Genugtuung, dass ein Richter, der als Untersuchungsrichter die Polizeiarbeit kenne, «zu so deutlichen Worten kommt», sagte nach dem Urteil Franz Müller, der Verteidiger von Kommandant Blumer, der sich im Interview mit dem «Bund» seinerseits «erleichtert» zeigte. «Sehr erleichtert» sei auch der damalige «Stern»-Einsatzleiter, sagte dessen Verteidiger Rolf Steinegger, der die «unvoreingenommene Beurteilung» lobte. Und: «Hätte die Staatsanwältin Recht gehabt, hätte die Polizei ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen können.»

«Ich kann nicht zufrieden sein mit dem Urteil», sagte derweil Staatsanwältin Annelies Thomet. Ob sie aber appellieren werde, könne sie noch nicht sagen. Und was hält sie von der harsch geäusserten Kritik an ihrem Plädoyer? «Das ist eine Frage des Stils.» Eine Appellation ans Obergericht hat auch Eva Saluz, die Anwältin der Frau von Cemal G., gestern noch offen gelassen.

Polizei handelte «umsichtig»

Strafeinzelrichter Peter Zihlmann spricht Stadtpolizisten frei

Die Sorgfaltspflichten dürften nicht so hoch angesetzt werden, «dass die Polizei bei schwierigen Einsätzen mit einem Bein im Gefängnis steht»: Dies sagte Strafeinzelrichter Peter Zihlmann bei der gestrigen Urteilsbegründung.

• DANIEL VONLANTHEN

Die Sorgfaltspflichten dürften nicht so hoch angesetzt werden, «dass die Polizei bei schwierigen Einsätzen mit einem Bein im Gefängnis steht»: Dies sagte Strafeinzelrichter Peter Zihlmann bei der gestrigen Urteilsbegründung. Alle drei Polizisten der Sondereinheit Stern sowie Polizeikommandant Daniel Blumer wurden von der Anschuldigung der versuchten schweren Körperverletzung beziehungsweise der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Arretierung des Kurden Cemal G. vom 3. Juli 2001 beziehungsweise dessen Erstickungstod hat demnach keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Mit der Evakuation der bedrohten Familienmitglieder sei der damalige Polizeieinsatz nicht erfüllt gewesen, sagte Zihlmann; die Arretierung des psychisch kranken und gefährlichen Täters sei zwingend gewesen. Zwar habe die Polizei nicht unter Zeitdruck gehandelt, «aber es gab keinen Grund zum Abwarten» argumentierte der Richter. Niemand habe den tödlichen Verlauf der Festnahme voraussehen können. Die Polizei habe umsichtig gehandelt, indem sie sämtliche Möglichkeiten des Gesprächs ausgeschöpft, die Anweisungen des Psychiaters befolgt und die nötigen Vorkehrungen getroffen habe: Feuerwehr, Notfallarzt und Rettungswagen standen einsatzbereit.

Fatale Bauchlage

Die Polizei habe, so Zihlmann weiter, die Gefährlichkeit des Täters richtig eingeschätzt. Sechs Mann der Sondereinheit Stern schleppten den ausserordentlich kräftigen und erregten Cemal G. nach der Festnahme auf dem Balkon in die Wohnung, wo sie ihn in Bauchlage zu Boden drückten. Damals hätten weder die Polizisten noch der anwesende Notfallarzt die Risiken des lagebedingten Erstickungstods gekannt. Demnach habe es keinen Anlass zur Lockerung der Festhaltemassnahmen gegeben. Als sich Cemal G. beruhigte und er aus der Bauchlage befreit wurde, war es schon zu spät: Atmung und Kreislauf standen bereits still. «Die Polizisten hatten befürchtet, er spiele etwas vor», zitierte Zihlmann die Aussage eines Angeschuldigten.

Der Polizeieinsatz dürfe nicht «vom luftgefederten Bürostuhl aus» beurteilt werden, erklärte Zihlmann, vielmehr müssten das Umfeld und die schwierigen Umstände berücksichtigt werden. Gegen den «psychisch Auffälligen», der an paranoider Schizophrenie litt, war der fürsorgerische Freiheitsentzug (FFE) verfügt worden. Zudem war ein Eheschutzgesuch sowie ein Strafverfahren gegen Cemal G. hängig, ausgelöst durch eine Festnahme vom Februar 1999 auf dem Münsterplatz, bei der er Polizisten mit einem Messer bedroht hatte. Zihlmann rekapitulierte die lange Vorgeschichte des Falls, vom Asylantrag 1987, der zwangsweisen Ausschaffung bis zur zweiten Einreise in die Schweiz. Es folgten die Wiederaufnahme des Asylverfahrens, mehrere psychiatrische Einweisungen und ein Aufenthalt in der Strafanstalt St. Johannsen. Familie und Umfeld seien durch den aggressiven und kranken Vater gestört gewesen. Zihlmann: «In der Familie herrschte eine desolate Situation.» Es gehe nicht um die Dämonisierung des Täters, des späteren Opfers, sondern um die realistische Einschätzung der Umstände.

Die Videobilder der schlagenden Polizisten seien zwar «unschön», doch «zeigen sie nur einen kleinen Teil der Realität». Nach Zihlmanns Einschätzung haben die «Stern»-Polizisten während des hektischen Geschehens auf dem Balkon denn auch in einer Notwehrsituation gehandelt. Sie hätten, trotz Schlägen mit dem Polizeimehrzweckstock auf den Kopf, nur so viel Gewalt als nötig angewendet.

Daniel Blumer: «Ich bin erleichtert»

Der Kommandant der Stadtpolizei zieht Bilanz

• INTERVIEW: DANIEL VONLANTHEN

«BUND»: Hat Sie dieses Strafverfahren belastet?

DANIEL BLUMER: Für meine Mitarbeiter, unsere Familien und mich selbst stellten die Anschuldigungen eine enorme Belastung dar. Selbstverständlich bin ich jetzt erleichtert. Der Tod von Cemal G. verfolgt mich noch heute; die Ereignisse wurden durch das Verfahren wieder aufgewühlt. Ich bin zufrieden, dass der Einzelrichter die Haltung der Staatsanwaltschaft klar zurückgewiesen und als realitätsfremd bezeichnet hat.

Haben Sie die Anträge der Staatsanwaltschaft verunsichert?

Ich war selbst acht Jahre lang Staatsanwalt und kenne das Strafrecht. Ich konnte davon ausgehen, dass der Richter, wenn er realitätsbezogen urteilt, die drei angeschuldigten Polizisten und mich selbst freisprechen würde. Nach dem Plädoyer von Staatsanwältin Thomet kamen aber tatsächlich Bedenken auf, der Richter könnte auf ihre Argumenation einschwenken. Ich bin sehr froh, dass er nun die andere Linie verfolgte.

Was hätte ein Schuldspruch bedeutet für Ihre Funktion und die Arbeit der Stadtpolizei?

Es wäre nicht mehr möglich gewesen, die Arbeit gemäss Polizeigesetz zu vollziehen. Die Justiz hätte uns Weisungen erteilen müssen, wie renitente Personen angehalten werden müssen. Wenn es zu Schuldsprüchen gekommen wäre, hätten wir das Urteil angefochten. Was mich persönlich betrifft, halte ich mich an eine Aussage der Polizeidirektorin Ursula Begert, die versichert hatte, dass im Falle eines Schuldspruchs meine Funktion als Kommandant nicht in Frage gestellt worden wäre.

Sie haben in der Öffentlichkeit für die Strategie der Deeskalation geworben. Hatte der Vorfall einen Einfluss auf Ihren Führungsstil?

Mein Stil war schon vor diesem Fall menschenorientiert. Bei den Polizeieinsätzen steht der Mensch immer im Vordergrund.

Im Verfahren war die Ausbildung der Polizei ein Thema; die Polizei hätte zum Zeitpunkt des Ereignisses im Prinzip informiert sein müssen über das Phänomen des lagebedingten Erstickungstods. Ist die Ausbildung ungenügend?

Nein, die Ausbildung der Stadtpolizei Bern ist im schweizerischen Durchschnitt sehr gut. Ich musste aber mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen, dass die Stadtpolizei Zürich offenbar bereits seit fünf Jahren Kenntnis hatte von diesem Phänomen, es jedoch unterliess, die andern Korps darüber zu informieren. Laut einer Umfrage, die ich im Anschluss an diesen Vorfall durchführte, stellte ich fest, dass die wenigsten Polizeikorps davon wussten; und die paar wenigen Korps, die es damals wussten, hinkten mit der Ausbildung hintennach. Der Stadtpolizei kann diesbezüglich also kein Vorwurf gemacht werden.

Ist der Informationsaustausch unter den Korps ungenügend?

Ja, dies trifft im Bereich Ausbildung offensichtlich zu; hier wird der Föderalismus hoch gehalten. An diesen mangelhaften Strukturen müssen wir arbeiten.

Welche Lehren ziehen Sie sonst noch aus dem Fall?

Die Polizei hat dazugelernt, dies haben wir schon vor dem Prozess erklärt. Die Erkenntnisse des lagededingten Erstickungstods sind in die Ausbildung integriert worden. Ich gehe davon aus, dass sich ein solcher Fall bei der Stadtpolizei nie mehr wiederholen wird.

Ein Polizist der Sondereinheit Stern ist vorbestraft. Kann einer mit einem schlechten Leumund überhaupt Polizist werden?

Nein. Ich kenne den konkreten Fall zwar nicht, er ereignete sich vor meinem Amtsantritt. Ich gehe davon aus, dass er sich strafbar gemacht hat, als er bereits Polizist war, beziehungsweise dass der Vorfall nicht dienstrelevant war. Der Fall Cemal G. hat auch gezeigt, dass ein Polizist relativ leicht in ein Strafverfahren verwickelt werden kann.

Die Führungsleute bei der Stadtpolizei müssen sich weiteren Untersuchungen stellen. Die parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) durchleuchtet den Fall Wasserfallen; Sie selbst haben diesbezüglich ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst angestrengt. Eine Belastung?

Selbstverständlich ist es eine Belastung; ich habe aber ein gutes Gewissen. Ich gehe davon aus, dass meine Unschuld zu 100 Prozent erstellt werden kann.

KOMMENTAR

Ein Denkzettel

• HEIDI GMÜR

Hätte er eine Ted-Umfrage gemacht und danach geurteilt, hätte er Kommandant Daniel Blumer, den Einsatzleiter und die beiden «Stern»-Polizisten wohl schuldig sprechen müssen, sagte Gerichtspräsident Peter Zihlmann gestern nach der Urteilseröffnung. Die Bemerkung war angebracht. Denn die in der Tat erschreckenden Videobilder der Festnahme Cemal G.s hatten damals in der Öffentlichkeit nicht nur berechtigte kritische Fragen zum Polizeieinsatz aufgeworfen einem Polizeieinsatz, der für den psychisch schwer kranken Familienvater tödlich geendet hatte. Nein, die Bilder hatten auch zu Vorverurteilungen geführt voreilig zog man Schlüsse, schnell sah man Klischees bestätigt und rasch war pauschalisiert: der Polizist, ein Rambo ohne Rücksicht auf Verluste.

Zum Glück entscheidet nicht die Stimme des Volkes. Und zum Glück kam es zu diesem Prozess, der das tragische Geschehen von jenem 3. Juli 2001 öffentlich durchleuchtete. Er ermöglichte einen differenzierteren Blick hinter die Kulissen als die Videobilder und ein entsprechendes Urteil von der dazu legitimierten Instanz. Der Prozess schuf auch eine Transparenz, die für die Polizeiarbeit leider noch immer ungewöhnlich ist.

Und trotz Freisprüchen muss er ein Denkzettel sein für die Polizei. Nicht allein für die Stadtpolizei Bern, nein für alle Polizeikorps in der Schweiz und die für sie politisch Verantwortlichen. Dass die Stadtpolizei Zürich und offenbar auch weitere Korps seit Jahren Kenntnis hatten vom «lagebedingten Erstickungstod», während andere Korps wie die Stadtpolizei Bern erst durch den Fall Cemal G. auf dieses Phänomen aufmerksam wurden, ist nicht nur bedauerlich. Es ist erschreckend und wirft ein äusserst schiefes Licht auf das polizeiliche Ausbildungswesen in der föderalen Schweiz. Die Ausbildung gehört vernetzt, der Informationsaustausch institutionalisiert damit es einen Fall Cemal G. nie mehr geben wird.
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  Ein Glas auf..
31.05.2003 10:13  
..das Gewaltmonopol des Staates


AutorIn: Sombrero
  heidi, heidi
31.05.2003 18:26  
"Und trotz Freisprüchen muss er ein Denkzettel sein für die Polizei. "
ja heidi, wirklich. die armen cheiben müssen ja nebst dem freispruch (und man stelle sich erst die schulterklopfereien auf de bullenwache vor!) auch noch je 2000.- einsacken. kein schläck, bulle zu sein!!!


AutorIn: ich, das wahre
  Bullenschwiene
08.06.2003 21:44  
wieso werden wir nicht alle Bullen, biringen wahllos leute um und saken noch 2000.- dafür ein


AutorIn: schorsch
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