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SELBSTSTÄNDIGER ÜBERWACHUNGSAUFTRAG
ALLGEMEINER AUFTRAG Im Rahmen eines Assistenzdienstes zu Gunsten des Gipfels von Evian lautet ihr Auftrag: "Überwacht einen Raum oder eine Einrichtung." Ihr Kommandant trägt die Einsatzverantwortung.
AUFTRAG AN DIE TRUPPE - Sie stellen durch Beobachten und Horchen Aktivitäten oder Veränderungen in einem Raum oder an Objekten fest, um die Führung von Überraschungen zu schützen; - Sie alarmieren umgehend Ihren direkten Vorgesetzten wenn Sie eine konkrete Feststellung oder unmittelbare Bedrohung ausmachen; - Sie können Personen, welche versuchen in den überwachten Raum einzudringen, vorübergehend festnehmen oder an der Flucht hindern; - Sie können zur Notwehr und Notwehrhilfe von der Schusswaffe Gebrauch machen.
GRUNDPRINZIPIEN Dialog Deeskalation Intervention
ALLGEMEINE REGELN 1. Sie geben grundsätzlich keine Informationen betreffend Ihres Auftrages oder Ihrer Feststellungen; 2. Sie verhalten sich jederzeit korrekt und enthalten sich jeglicher diskriminierender Äusserungen (z.B. duzen oder entwürdigende Ausdrücke); 3. Sie wenden nur die zur Erfüllung Ihres Auftrages minimal nötige Gewalt an (Verhältnismässigkeit)
DER GEBRAUCH DER SCHUSSWAFFE IST ERLAUBT 1. Im Falle eines unrechtmässigen Angriffs oder wenn ein solcher auf Sie oder eine Drittperson unmittelbar bevorsteht, haben Sie das Recht, diesen Angriff mit angemessenen Mittel abzuwehren, um die Gefahr abzuwenden;
2. Wenn Sie oder eine Drittperson am Leben oder körperlicher Unversehrtheit bedroht sind, dürfen Sie als äusserstes Mittel von der Schusswaffe Gebrauch machen, wenn andere Mittel zur Abwehr der Gefahr nicht genügen;
3. Gebrauchen Sie nicht mehr Gewalt, als zur Abwehr der Gefahr oder zur Erfüllung Ihres Auftrages unbedingt notwendig ist.
WARNRUF Wenn es die Umstände zulassen, ist folgender Warnruf zu machen: Armée suisse! Halte ou je tire!
WARNSCHUSS Ein Warnschuss darf nur abgegeben werden, sofern die Umstände die Wirkung eines Warnrufs vereiteln
FEUERERÖFFNUNG - Sie sind persönlich für den Einsatz ihrer Waffe verantwortlich;
- In folgenden Fällen haben sie das Recht von Ihrer Schusswaffe Gebrauch zu machen: a) Angriffe mit Schuss-, Stich- und Hiebwaffen, brennenden Gegenständen, usw; b) Sämtliche anderen gefährlichen und gewaltsamen Angriffe, auch ohne Waffe, eines physisch oder zahlenmässig stark überlegenen Gegners (Notwehr/Nothilfe).
- Wenn Sie das Feuer eröffnen müssen, verhindern Sie nach Möglichkeit schwerwiegende Verletzungen;
- Nach dem Schusswaffengebrauch leisten Sie dem Verletzten 1. Hilfe und informieren Ihren Vorgesetzten. |
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