|
Verbotsverfahren gegen Batasuna ein Desaster
Das Verfahren zum Verbot gegen die Partei Batasuna, die der baskischen Separatistenorganisation ETA nahe steht, wird täglich mehr zum Desaster für die Anklagebehörde und die spanische Regierung. Die hatte extra ein Gesetz geschaffen, wahrscheinlich verfassungswidrig, dass ein Verbot der Partei ermöglicht, da es 20 Jahre nicht möglich war ihren Vorgängerformationen direkte Verbindungen zur ETA nachzuweisen. Täglich kommt vor der Sonderkammer des Obersten Gerichts in Spanien, der politische Charakter des Verfahrens mehr zum Vorschein. Am Montag mussten auch Beamten des Geheimdienstes der Guardia Civil einräumen, dass sie ein Gutachten zum Verbot von Batasuna, auf Wunsch der spanischen Regierung erstellt, etliche Fehler und unhaltbare Vorwürfe enthalte. Ein Grundpfeiler des Verbotsverfahrens ist damit zusammen gebrochen.
Schon die Vernehmung der Anklagezeugen hat im Prozess um das Verbot der baskischen Partei Batasuna (Einheit) das ganze Debakel der Anklagebehörde (Ministerium für Staatsanwaltschaft) deutlich gemacht. Der politische Charakter des Verfahrens wird immer deutlicher und erreichte am Montag ihren Zenit. Da mussten auch Beamten des Geheimdienstes der Guardia Civil einräumen, dass sie ein Gutachten zum Verbot von Batasuna, auf Wunsch der spanischen Regierung erstellt, etliche Fehler und unhaltbare Vorwürfe enthalte. Ein Grundpfeiler des Verbotsverfahrens ist damit zusammen gebrochen.
Ein Kommandant und zwei weitere Führungspersonen des Geheimdienstes räumten ein, 15 Seiten des Gutachtens seien einfach aus einem Gutachten von 1997 kopiert worden. Dessen Inhalt war schon damals von der Staatsanwalt verworfen worden, weil er „keine strafrechtliche Relevanz hat“ und „nicht unparteiisch“ ist. Doch auf dieses Gutachten stützt sich auch der Ermittlungsrichter, Baltasar Garzón. Der behauptet in seiner Anweisung, die Partei auch vorläufig zu verbieten, die ETA habe die Vorgängerpartei von Batasuna sogar gegründet. Dass es darum geht, sie bei den Wahlen im Frühjahr rauszuhalten ist jetzt spätestens auch Gerichtsbekannt.
Denn die Guardia Civil räumte ein, dass aus dem „Prozess Otsagabia“ nicht der Batasuna Vorgänger, Herri Batasuna (Volksunion/HB) gegründet wurde, sondern Euskal Iraultzarako Alderdia (Baskische Revolutionäre Partei/EIA). Das war zudem ein Vorschlag von ETA-pm (politico-militar) einer ETA-Abspaltung, die danach aufgelöst und ins legale politische Leben integriert hat. Doch EIA hatte sich nicht in Herri Batasuna integriert, sondern kandidierte mit Euskadiko Ezkerra (Baskische Linke/EE) zu den Wahlen 1977. Damals waren etliche Parteien wie Herri Batasuna sogar noch verboten. In diese Partei EE traten viele Mitglieder der aufgelösten ETA-pm ein. Gewandelt integrierten sich die ehemaligen Kämpfer für ein freies sozialistisches Baskenland nun zum Teil in die Sozialistische Arbeiterpartei Spaniens (PSOE) oder besser gesagt in deren baskische Sektion (PSE) und verwandelten sich in Sesselpfurzer. Nun verteidigten die ehemaligen Kämpfer eine proletarischen Linie den spanischen Nationalismus und verabschiedeten nicht nur die Antiterror – Gesetze mit sondern sind auch für die Todesschwadrone mitverantwortlich. Daraus speist sich der Hass gegen diese sogenannten Sozialisten, auch wenn es falsch ist sie deshalb umzubringen. Aber verstehen sollte man warum etwas geschieht. Der baskische Teil Sozialisten, die PSE führt noch heute den Beinahmen EE als PSE/EE. Mit seiner Argumentation müsste Garzón also die spanischen Sozialisten verbieten aber nicht Batasuna. Da es aber nicht um Recht sondern um juristisch bemäntelte Politik geht, trifft es eben Batasuna.
Schon zu Beginn des offiziellen Verbotsverfahren sah es vor dem Obersten Gerichtshof finster für die Ankläger aus. Da konnte kein Polizist irgend ein Batasuna–Mitglied identifizieren, das spanische Fahnen verbrannt habe oder die ETA habe Hochleben lassen. Sie machten vielmehr klar, dass die Demonstrationen, auf denen dies vorgekommen sein soll, nicht einmal von Batasuna angemeldet worden sind. Auch konnten Politiker spanischer Parteien keinen Batasuna Gemeinderat oder Führer identifizieren, der verbale Angriffe auf sie angeführt oder unterstützt habe. Besonders aussagekräftig zeigte sich der Bürgemeister von Gasteiz (spanisch Vitoria) Alfonso Alonso, der nur einen stichhaltigen Beweise vorzubringen hatte: „Im Baskenland weiß schon jedes Kind, dass noch die Brust erhält, dass Batasuna und ETA das gleiche sind“. Dabei ging es um den höchst „kriminellen Vorgang“ dass Batasuna das Fest der Stadt von einem anderen Balkon im letzten Sommer gestartet hat, was Ausschreitungen hätte provozieren können. Tatsächlich wäre Batasuna in diesem Jahr dran gewesen das Fest zu starten, nach einem rotierenden System, was ihnen wegen der Hetze im Sommer vor dem Verbotsverfahren vorenthalten wurde.
Ebenso peinlich war der Auftritt von Ana Urchueguía, die sozialistische Bürgermeisterin von Lasarte. Sie war auf einer Sportveranstaltung in Sprechchören als Mörderin betitelt worden und sei mit Eiswürfeln beworfen worden. Sie hatte behauptet, dies sei eine von Batasuna angeführte oder anberaumte Aktion gewesen. Auch sie konnte, als es um Fakten ging, nicht einmal eine Stadtrat identifizieren der sich daran beteiligt hätte. Mal davon abgesehen, dass derartige Aktionen kaum ein Verbot einer Partei rechtfertigen war außer Meinungen nicht viel zu bekommen. Wenn es darum geht harte Beweise vorzulegen, ist meistens nicht viel los.
Als Anekdote am Rande wäre lustig, wenn es nicht um eine ernste Sache ginge, dass Ana Urchueguía selbst quasi von Garzón als ETA-Unterstützung in seiner vorläufigen Verbotsverfügung genannt wird. Sie ist Präsidentin einer Entwicklungshilfeorganisation, die Garzón als von ETA gesteuert ausgewiesen hatte. Nachdem er darauf aufmerksam gemacht wurde, dass er eine quasi Beschuldigte als Zeugin der Anklage geladen hat, verschwanden diese Passagen aus der 375seitigen Anordnung plötzlich. Soweit zur allgemeinen Beweiskraft der gesammelten Anklage. Dazu wurde in dem Verfahren auch klar, dass nicht nur der Prozeß Otsagabia, sondern auch die Eiswürfel schon vor Inkrafttreten des neuen Parteiengesetzes geflogen sind. Dieses war im letzten Sommer zum Verbot von Batasuna geschaffen worden, das solche Vorkommnisse, wenn sie Batasuna organisiert würden, als Verbotsgründe enthält. Doch das die ETA, die laut Anklage ja Batasuna ist, nun mit Eiswürfeln an statt mit Bomben um sich wirft, könnte eigentlich als Deeskalation gewertet werden. Außerdem schließt die spanische Verfassung aber ohnehin eine rückwirkende Anwendung eines Gesetzes aus. Das Verfahren geht in dieser Woche mit der Vernehmung der Zeugen der Verteidigung weiter. Dass die nun die Beweise für ein Verbot bringen, ist kaum anzunehmen.
|
|
meiner Meinung nach, ist die ETA ein reiner Vorwand, um die Batasuna nicht an die Wahlen zu lassen.
Denn eine Partei, welcher alle finanziellen Mittel, sowie Führungspersonen entzogen wurden, kann keine Kandidaten stellen.
Das wird dann eine menge Nachteile für das baskische volk bringen.
Ausserdem geschehen in Spanien, insbesondere im Baskenland vor den Wahlen oft solche unbegründeten und unbewiesene Dinge. Auch wenn dann auskommt dass die anklage erfunden und erlogen ist, die organisation ist am Arsch! und muss wieder neu aufgebaut werden, was natürlich viel Zeit und Kraft kostet.